Waffenrecht: BMI veröffentlicht Evaluierungsbericht zum Waffenrecht

Der Deutsche Schützenbund hat Informationen zum Thema Waffenrecht veröffentlicht. Hier erfahren Sie weitere Details.

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat auf seiner Webseite einen 36-seitigen Evaluierungsbericht zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz veröffentlicht, für den auch der Deutsche Schützenbund befragt worden war.

Die Evaluierung (der vollständige Bericht ist als PDF unten angehängt) hat aus Sicht des BMI fast schon erwartungsgemäß Anpassungsbedarf beim bestehenden Gesetz ergeben. Lediglich im Bereich der Magazinbeschränkung wurde konstatiert, dass sich die neue Vorschrift als wenig praxistauglich erwiesen hat. In den übrigen Punkten jedoch wurden die Stellungnahmen des Deutschen Schützenbundes und der weiteren betroffenen Verbände zwar zur Kenntnis genommen, schließlich aber den oftmals gegenteiligen Aussagen der ebenfalls befragten Behörden gefolgt. Und auch die vom Deutschen Schützenbund über die Fragen des BMI hinaus eingereichten Änderungsvorschläge am Gesetz, die einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn hätten bringen können, wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie der von allen Verbänden erneut formulierte Wunsch eines „Runden Tisches Waffenrecht“.

 

Der Bericht lässt offen, wie es aus Sicht des BMI weitergehen soll. Anzunehmen ist jedoch, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „Evaluation der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre“ (s. Seite 108 des Koalitionsvertrags) nunmehr als erledigt eingestuft und bereits an weiteren Anpassungen des Waffengesetzes gearbeitet wird.

 

Der Deutsche Schützenbund wird die weiteren Schritte in Folge des nun durch das BMI vorgelegten Evaluierungsberichts gemeinsam mit den weiteren betroffenen Verbänden aufmerksam verfolgen und sich im Sinne seiner Mitglieder weiterhin dafür einsetzen, dass es nicht zu Verschärfungen des Waffenrechts kommt, die lediglich eine Mehrbelastung für gesetzestreue Sportschützen bedeuten, ohne dem gemeinsamen Ziel der Entwaffnung von Extremisten und psychisch Kranken näherzukommen. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden hierzu weitere intensive und konstruktive Gespräche mit verantwortlichen Politikern auf Bundesebene geführt, zuletzt unter anderem im Rahmen des Parlamentarischen Abend des Sports in Berlin oder mit Vertretern der größten Oppositionspartei im Bund (wir berichteten).

 

Evaluierungsbericht zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz
QUELLE DSB