Urteil des BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine

Der DSB informiert seine Mitgliederstrukturen regelmäßig zu den wichtigsten Themen rund um den Verein.

 

DSB InfoMit dem Urteil vom 12. Mai 2022 hat der Bundesfinanzhof zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen gemeinnütziger Vereine eine Entscheidung getroffen, deren Auslegung die bisherige Praxis zumindest teilweise in Frage stellt.

 

Gerd Hamm, Vizepräsident Finanzen des DSB, hierzu: „Der DSB teilt zunächst einmal die Auffassung des DOSB, dass Mitgliedsbeiträge aufgrund eines nicht vorhandenen Leistungsaustauschs weiterhin nicht steuerbar sind und damit nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Wir arbeiten in enger Abstimmung mit dem DOSB an einer Klarstellung zu Gunsten unserer 14.000 Schützenvereine, unser Leiter Finanzen, Jan Hendler, wird hierzu auch wieder an der für nächste Woche einberufenen Sitzung der AG Gemeinnützigkeit teilnehmen.“

 

Weitere Information wird der DSB veröffentlichen, sobald zusätzliche Klarheit besteht. Heute, den 24. Mai, findet von 18.00 bis 20.00 Uhr ein Webinar zum Thema „Gemeinnützige Vereine im Steuerrecht“ statt, wozu wir angesichts der Aktualität des Themas gerne einladen. 

 

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