Transparenzregister deutliche Forderungen der Landessportbünde

Viele Vereine erhielten in den letzten Wochen einen Gebührenbescheid vom Bundesanzeiger Verlag für die Führung des Transparenzregisters.

LSB NRWDiese Bescheide haben bei vielen Vereinsvertretern für Unmut und Verärgerung gesorgt. Zum einen sorgt der Gebührenbescheid an sich für Unmut, da Vereine keine Eintragungspflicht beim Transparenzregister haben, zum anderen ist das aufwendige und immer wieder zu wiederholende Befreiungsprozedere alles andere als unbürokratisch. Als sei dem nicht genug, gibt es nunmehr Planungen, das auch für Vereine ab 2022 zusätzlich zur Eintragung ins Vereinsregister eine Meldepflicht zum Transparenzregister eingeführt werden soll. Ein entsprechendes Gesetz befindet sich derzeit in Planung. Die derzeitige Gebührenerhebung und die geplante Meldepflicht für Vereine sind alles andere als eine von der Politik vielbeschworene „Entbürokratisierung“ für Vereine und das Ehrenamt.

Die 16 Landessportbünde haben, auch auf Initiative des Sportbundes Rheinland, ein deutliches Schreiben an den Bundesminister der Finanzen gerichtet, mit der Forderung die Gebührenerhebung sofort zu stoppen und die geplante Meldepflicht für Vereine abzuwenden. Auch der DOSB hat sich diesbezüglich bereits an den Bundesfinanzminister gewendet. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf dieses Schreiben reagiert und ob „Entbürokratisierung“ für Vereine nicht nur eine Worthülse bleibt. Wir werden über die Reaktion des Bundesministers für Finanzen auf dieses Schreiben berichten.

Das Schreiben der 16 Landessportbünde finden Sie hier.

Zum derzeit empfohlenen Umgang mit den Gebührenbescheiden des Transparenzregisters finden Sie hier Informationen

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