Digitale Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW im März

Angesichts der anhaltenden Coronapandemie wird der LSB NRW in 2021 keine Präsenz-Mitgliederversammlung durchführen.

LSB NRWStattdessen werden auf Basis des Covid-Abmilderungsgesetzes

  • alle notwendigen Beschlüsse im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgeführt und
  • Berichte und Ergebnisse des Umlaufverfahrens in einer digitalen Mitgliederversammlung vorgestellt.
  1. Namentliche Benennung von Delegierten für Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren

Die Zahl der  zu benennenden Delegierten ist im vorgenannten Formular bereits vorgegeben. Unverändert gilt:  Einem*r Delegierten können maximal zwei Stimmen zugeordnet werden, in diesem Fall ist der Name des*der Delegierten zwei Mal in die Liste einzutragen. Wir empfehlen, diese Möglichkeit zur Stimmenbündelung zu nutzen, um den Verfahrensaufwand so gering wie möglich zu halten.

Die namentliche Benennung der Delegierten an den LSB NRW bis zum 26.01.2021! Nur so können wir sicherstellen, dass die Delegierten rechtzeitig Zugang zu allen Beschlussvorlagen erhalten und ausreichend Zeit haben, diese zu sichten, bevor sie ihr schriftliches Votum abgeben. Der Zugang zu den Unterlagen für die Delegierten wird Anfang Februar frei geschaltet, Ihre Organisation erhält ebenfalls einen Zugang zur Kenntnis.

Um Fragen zu den Beschlussvorlagen zu ermöglichen, werden am 22. und 23.02.2021 digitale Sprechstunden für die Delegierten und die Mitgliedsorganisationen erfolgen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung. Die Frist zur Abgabe des Votums der Delegierten ist der 11.03.2021.

  1. Einladung zur digitalen Mitgliederversammlung am 27.03.2021

Die Mitgliederversammlung 2021 wird am 27.03.2021 ab 9.30 Uhr digital stattfinden. 

Abstimmungen sind nicht vorgesehen. Neben den üblichen Berichten wird eine Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Umlaufverfahrens erfolgen. Teilnehmen können die Delegierten, die Versammlung kann außerdem von weiteren Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen und sonstigen Interessierten verfolgt werden. Die notwendigen Zugangsdaten werden Anfang März versandt.

  1. Aufforderung zur Einreichung von Anträgen (Rückmeldefrist: 26.01.2021!)

Etwaige Anträge zur Tagesordnung seitens der Mitgliedsorganisationen sind bitte bis zum 26.01.2021 schriftlich an den Präsidenten des Landessportbundes zu richten, damit sie noch in das schriftliche Umlaufverfahren aufgenommen werden können.

Für Fragen zum schriftlichen Umlaufverfahren und zur Mitgliederversammlung wenden Sie sich bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Außerdem finden Sie unter: http://mv.lsb.nrw ab sofort die Unterlagen zur Mitgliederversammlung und zum oben beschriebenen schriftlichen Umlaufverfahren. Die Unterlagen werden sukzessive eingestellt.