Behördliche Probleme und Hemmnisse von Schützenvereinen in NRW

RSB und WSB reichen gemeinsame Liste mit Problemen und Hemmnissen von Schützenvereinen beim Heimat- und Innenministerium NRW ein

Schützenvereine leiden insbesondere bei der Durchführung von Festveranstaltungen, Schützenfesten, Festumzügen und täglichen Arbeitsabläufen unter einer Flut von behördlichen Auflagen, die zu einer zunehmenden Bürokratisierung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit führen. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2018 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Innenministerium NRW unter Federführung der beiden Minister Ina Scharrenbach und Herbert Reul den Kontaktkreis der Schützenverbände in NRW zu einem ersten Auftaktgespräch ins Innenministerium eingeladen. Gemeinsam wurde vereinbart, existierende bürokratische Hemmnisse und Problemstellungen seitens Landes- und kommunaler Behörden auf den Prüfstand zu stellen, mit dem Ziel der Entlastung des Ehrenamtes im Bereich des Schützen- und Vereinswesens in NRW.

Zur Vorbereitung nachfolgender Arbeitstreffen zwischen den Schützenverbänden und den beiden NRW-Ministerien wurde die Bitte geäußert, die behördlichen Problemstellungen zusammenzufassen und im Vorfeld einzureichen. Der Rheinische und Westfälische Schützenbund haben in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet und den beiden Ministerien gegenüber im Mai eingereicht.

Aufgegriffen wurden in der Stellungnahme Genehmigungsnotwendigkeiten und Verantwortlichkeiten von Vereinen im Bereich des Waffenrechts, der Festumzüge, von Veranstaltungen und insbesondere Schützenfesten, des Immissions- bzw. Lärmschutzes, des Jugendschutzes, des Steuerrechts, der Vereinsführung und der Fördermittelakquise. Wie bereits schon beim ersten Treffen mit den beiden Ministerien vereinbart, haben beide Schützenverbände ebenfalls konkrete Änderung- und Umsetzungsvorschläge eingereicht. Diese umfassen diverse Ausnahmetatbestände insbesondere für kleine Vereine und bürokratische Erleichterungen insbesondere bei kommunalen Genehmigungsbehörden, aber auch Fragen der Erleichterung im Bereich des übergeordneten Steuer- und Datenschutzrechts. Die Vereinheitlichung von Anforderungen an Sicherheitsgutachten bei Großveranstaltungen mit der Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners auf Ebene der Kreise oder kreisfreien Städte und einer Fördermittelberatung für Vereine gehören genauso zu dem Vorschlagskatalog wie die Entbürokratisierung im Bereich des Datenschutzes und der Er- und Überarbeitung von Leitfäden und Hilfestellungen für Vereine für Volksfeste und Traditionsveranstaltungen.

Beiliegend finden Sie die vierseitige Stellungnahme der beiden Schützenverbände. Das nächste Treffen zur Konkretisierung von ersten Umsetzungsschritten soll in den kommenden Monaten dieses Jahres stattfinden.

Von Uwe Pakendorf