Die Richtlinie zum Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2020" wurde durch die Staatskanzlei veröffentlicht.
Eine herausragende Weichenstellung für den NRW-Sport: Die Landesregierung stellt insgesamt 300 Millionen Euro – so unbürokratisch wie möglich - für das in dieser Form einzigartige Programm „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.
„Für den organisierten Sport ist das beschlossene Programm ein Glücksfall, den ich so noch nicht erlebt habe. Wir fordern schon seit vielen Jahren, dass wir mehr Gelder für die Sportstätten benötigen, um diese in einen Zustand zu versetzen, so dass wir Top-Angebote über unsere Vereine für die Menschen vor Ort vorhalten können. Nun kommt es natürlich darauf an, dass unsere Vereine dieses Angebot für überfällige Sanierungsmaßnahmen auch nutzen“, so LSB-Präsident Walter Schneeloch.
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, erläutert: „Ab sofort können die örtlichen Planungen losgehen: Unser Programm richtet sich an die Sportvereine oder -verbände, die Sportstätten im Eigentum, gemietet oder gepachtet haben. Im Gegensatz dazu waren die bisherigen Förderprogramme für die Sportinfrastruktur, sei es vom Land oder vom Bund, stets ausschließlich auf die Kommunen und die kommunale Infrastruktur ausgelegt.“
Investitionsmaßnahmen ab 10.000 Euro werden gefördert
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Dagegen ist das Geld nicht zur Ablösung von Krediten oder zum Kauf von Gebäuden vorgesehen.
Besonders wichtig sei der möglichst geringe bürokratische Aufwand für die ehrenamtlich geführten Sportorganisationen durch ein „Höchstmaß an Vereinfachung der Verfahren“ (Milz). So kommt z.B. bei Förderungen bis eine Mio. Euro keine Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zur Geltung und es gibt eine Festbetragsfinanzierung. Auch ist nur ein einfacher Verwendungsnachweis notwendig – und es gibt kein „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge.
Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen:
Vereine reichen ihre Projektskizzen über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund bei der Staatskanzlei ein, die im Folgenden die Förderentscheidung trifft. Die Zuwendung erfolgt dann über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober können die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden; die ersten Fördermittel können schon in diesem Jahr fließen.
Informationen zum Förderprogramm (Download)
Präsentation Moderne Sportstätte 2022Fördersummen nach Gemeindegebieten
Fördersummen nach Gemeindegebieten
Weiteren Informationen aus der Staatskanzlei - Förderrichtlinie
QUELLEN LSB NRW & STAATSKANZLEI NRW