Fördergelder für die Übungsarbeit im Verein beantragen. Gerade jetzt für Vereine eine wichtige Unterstützung.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Zusätzlich muss der Trainingsbetrieb in dem Sportverein von anerkannten Leiter*innen der Übungsarbeit (z. B. Übungsleiter*in C, Sportlehrer*innen, etc.) im Mindestumfang von 75 Übungsstunden durchgeführt werden.
Im Jahr 2020 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.
Antragsverfahren 2020
Eine Antragstellung ist ab dem 02.03.2020 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 04.06.2020. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.