Hygienekonzept
Maßnahmen und Verhaltensregeln für Aus- und Fortbildungen
Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst wird, ist die Durchführung unserer Bildungsveranstaltungen wieder zugelassen. In enger Abstimmung mit Bildungsstätten und Tagungshäusern haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet, das den bestmöglichen Schutz aller Menschen vor Ort gewährleistet.
Teilnahme an unseren Veranstaltungen
Grundlage für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist, dass die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden. Alle unsere Mitarbeiter*innen, Teamer*innen, Referent*innen und Teilnehmer*innen sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.
Personen mit Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu anderen Risikogruppen werden gebeten, ggf. Rücksprache mit einem*einer Ärzt*in zu nehmen; die Verantwortung dafür liegt bei jedem selbst. Die Entscheidung über die letztendliche Teilnahme der Veranstaltung liegt ebenfalls in der Verantwortung der Teilnehmer*innen.
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) werden die Teilnehmenden aufgefordert, auf jeden Fall zu Hause zu bleiben.
Sollte es Teilnehmer*innen aus ärztlich attestierten Gründen nicht möglich sein, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bitten wir darum, die Teilnahme mit Rücksicht auf andere Teilnehmer abzusagen.
Mund-Nasen-Schutz (MNS) sind vom Teilnehmer*innen selbst mit zu bringen.
Vor der Veranstaltung
Es findet eine namentliche Registrierung, mit Aufnahme persönlicher Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer und E-Mailadresse statt, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen. Die tatsächliche Anwesenheit wird vor Ort dokumentiert.
Bei der Anreise
Für die Anreise sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich. Dabei sind die jeweils gültigen Abstandsregeln und Hygienebedingungen einzuhalten. Zurzeit ist bei der Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes verpflichtend.
Vor dem Betreten des Seminarraums sind die Hände gründlich zu waschen. Im Seminarraum steht außerdem Desinfektionsmittel zur Verfügung. Der Mund-Nasen-Schutz darf erst dann abgesetzt werden, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.
Während der Veranstaltung / des Seminares
Die Gestaltung des Seminarraums ist in Absprache mit dem Bildungsort von der Tisch- und Sitzordnung und den Belüftungsmöglichkeiten so gestaltet, dass der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden kann. Es stehen pro Person mindestens 3 m² Fläche zur Verfügung. Die Tisch- und Sitzordnung darf nicht eigenmächtig verändert werden. Eine maximale Teilnehmer*innenzahl für Tagungen ist raumabhängig. Durch behördliche Festlegung ist die Teilnehmer*innenzahl auf 100 Personen begrenzt, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in allen von uns gebuchten Bildungsorten in den Fluren und Toiletten verpflichtend, weil die Abstandsregeln dort nicht zwingend eingehalten werden können. Sollte in einem Bereich die Gefahr bestehen, dass es zu einer „Gruppenbildung“ kommt, ist mit dem entsprechenden Abstand zu warten.
Der Mund-Nasen-Schutz darf erst bei Ankunft am Sitzplatz im Seminarraum abgenommen werden. Während des eigentlichen Seminars muss er nicht getragen werden, da an den Sitzplätzen die Abstandsregelung gewährleistet ist.
Das A und O ist gründliches Händeaschen (mind. 20 Sekunden). Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist.
Genauere Informationen zur Gewährleistung der Abstandsregeln und Hygienebedingungen werden vor Ort von den Referent*innen erläutert.
4.1. Lüften
Ein regelmäßiges Lüften der Seminarräume (spätestens nach 90 Minuten) , wird generell zur Verbesserung der Luftqualität durchgeführt. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn/Ende einer Unterrichtseinheit. Verantwortlich dafür sind die Referent*innen. Ein Luftaustausch muss erfolgen.
4.2. Unterhaltsreinigung und desinfizierende Reinigung von Oberflächen
Eine regelmäßige Reinigung von Räumen und Flächen, mit denen Teilnehmer*innen regelmäßig in Kontakt kommen können, erfolgt nach dem jeweiligen Reinigungsplan des Bildungsortes. Diese Reinigung erfolgt mindestens im Rahmen der behördlichen Vorgaben.
4.3. Speisen und Getränken
Für die Bereitstellung von Speisen und Getränken am Veranstaltungsort sind behördlicherseits umfangreiche Anforderungen gestellt. Im Vorfeld der Veranstaltung werden die Referent*innen die wichtigsten Punkte dazu erläutern und auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen.
4.4. Unterweisung
Vor Beginn des Seminares werden alle Teilnehmer*innen über die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln aufgeklärt. Es wird auf örtliche Besonderheiten hingewiesen. Die Unterweisung ist schriftlich zu bestätigen.
Wir bitten in dieser besonderen Situation um Verständnis.
Wir wünschen allen Teilnehmer*innen, dass Sie gesund und gut durch diese Zeit kommen!
Dortmund, im August 2020