Coronabedingte Verschiebung der EM-Sichtung in das Jahr 2021

Die angekündigten Verschärfungen in Bayern und der "Lockdown light" macheneine EM-Sichtung unmöglich.

190510DSBEigentlich wären die WSB-Sportler am zweiten Dezemberwochenende nach München zur Olympiaschießanlage gefahren, um dort die Plätze für die EM in Finnland auszuschießen. Das ist aufgrund der anstehenden Verschärfungen nun nicht mehr möglich.

Landestrainerin Dunja Eickelmann hält die Entscheidung dennoch für richtig, "Die Gesundheit der Sportler geht vor, keine Frage. Dazu kommt, dass es ein unglaublicher logistischer Aufwand gewesen wäre, welcher die Landesverbände zudem auch deutlich mehr gekostet hätte, als unter normalen Umständen. Die Entscheidung des DSB ist absolut richtig."

Der Sportdirektor des Deutschen Schützenbundes informierte die Landesverbände in seiner Stellungnahme wie folgt: "Der bundesweite Teil-Lockdown wurde am 07.12.2020 für den Freistaat Bayern vom Landesparlament in München nochmals verschärft und ab Mittwoch gilt für das gesamte Bundesland der Krisenfall. Nach Überzeugung der politischen Verantwortungsträger*innen in Bayern verlangen das aktuellen Covid-19-Infektionsgeschehen und insbesondere auch die steigenden Todeszahlen nochmals weitergehende, kontakteinschränkende Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund wurde das in Garching-Hochbrück für kommendes Wochenende (11.-13.12.2020) geplante Sichtungsschießen Luftgewehr mit einer Teilnehmerzahl von ca. 80 Sportler*innen aus mehreren Landesverbänden nochmals einer ausführlichen Bewertung unterzogen. Trotz des bereits im August/September bewährten Hygienekonzepts des Bayerischen Sportschützenbundes hat der DSB am 08.12.2020 entschieden, diesen Wettkampf in den Januar 2021 zu verschieben.

Weitere Informationen über den genauen Termin, den Austragungsort, die Anzahl der Teilnehmer*Innen, den Zeitplan und die modifizierten Qualifikationsmodi für die EM/JEM Lohja/FIN 2021 kommunizieren wir noch vor Jahresende; noch ist völlig unklar, ob die EM/JEM in Finnland stattfinden kann.

Das Individualtraining an den Bundesstützpunkten kann unter Berücksichtigung der Landesregelungen weiter stattfinden."